Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand März 2018

I. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der KREDU GmbH, Bundesallee 220, D-10719 Berlin (im Folgenden „Pays“ genannt).

PAYS ist ein Produktname der KREDU GmbH.

II. Leistungen von Pays

1. Über das Internetportal von pays.de, (im Folgenden auch das „Portal“), können Verbraucher bei pays Guthabenkarten, digitale Guthaben-Codes verschiedener Produktanbieter und Dienstleister (z.B. Edeka, Zalando, Saturn, Media Markt,
Vodafone, O2, Rewe, i-Tunes, Deutsche Telekom, OTTO, Google Play, IKEA) käuflich erwerben.

Pays stellt das Portal seinen Kunden unentgeltlich gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen zur Verfügung. Pays schuldet keine jederzeitige Verfügbarkeit des Portals. Die Verfügbarkeit des Portals kann durch Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund von unbeeinflussbaren Ereignissen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle) reduziert sein. Der Zugang zum Portal hängt auch von der technischen Ausstattung der Kunden sowie von der Datenübertragung im Internet durch Dritte ab.

Pays kann den Zugang zum Portal vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von technischen Maßnahmen erforderlich ist.

2. Der Kaufpreis ist 28 Tage nach Vertragsschluss (Angebot und Annahme des Kaufvertrages) zur Zahlung fällig. Pays erbringt ihre vertragliche Leistung durch Hinterlegung des Gutscheincodes im Kundenbereich (elektronische Übermittlung). Die
Rückzahlungsfrist beginnt einen Tag nach Hinterlegung des Codes im Kundenbereich, unabhängig davon, ob der Kunde den Code abgerufen hat.

3. Pays garantiert, dass die bereitgestellten Guthabenkarten, digitale Guthaben-Codes zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Kunden unbenutzt sind. Nach Lieferung ist der Kunden für die bereitgestellten Prepaid Guthaben-Codes selbst verantwortlich.

4. Pays gewährt dem Kunden einen kostenpflichtigen Zahlungsaufschub. Der Kunde hat darüber hinaus die Möglichkeit, optionale entgeltliche Dienstleistungen, nach Maßgabe der folgenden Absätze, zu wählen.

5. Der Kunde hat bei Zahlungsverzug die Möglichkeit, auf seinen eigenen Wunsch hin, bei Pays, einen Antrag auf Stundung des Kaufpreises und der Transaktionsgebühr, zu stellen.

6. Pays bietet den Kunden die folgenden, optionalen, frei wählbaren Dienstleistungen
an:

III. Gebührenübersicht

Standardpreis für Laufzeit 30 Tage:

0,00 – 24,99 Euro
5,00 Euro
25,00 – 49,99 Euro
10,00 Euro
ab 50,00 Euro
bonitätsabhängig

Standardpreis für Sofortzahlung:

0,00 – 33,33 Euro
5,00 Euro
ab 33,34 Euro

Stundungsvertrag:

Individuelle Vereinbarung mit dem Kunden
– Kostenpflichtige Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei einer notleidenden Forderung.

IV. Antragstellung

1. Pays betreibt keine Bankgeschäfte und erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG).

2. Die Kunden können ihren Kaufvertrag sowie den begehrten Zahlungsaufschub ausschließlich online, unter Nutzung des Portals stellen. Vorausgesetzt ist dabei, die vollständige Angabe der dort angeforderten Daten. Pays erklärt durch E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse die Annahme oder Ablehnung des Kaufvertrages mit Zahlungsaufschub.

3. Pays schließt Kaufverträge mit Zahlungsaufschub nur mit natürlichen Personen. Ausgeschlossen von der Vergabe eines Darlehens sind
:
– Nicht unbeschränkt und beschränkt geschäftsfähige Personen
– Juristische Personen
– Kunden ohne Wohnsitz und Adresse in Deutschland
– Kunden, die nicht mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben
– Kunden, die auf fremde Rechnung handeln
– Kunden, welche die angeforderten Daten zu den persönlichen Verhältnissen
nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß angegeben haben

4. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrages mit Zahlungsaufschub besteht nicht.

V. Verzug und Abtretung von Forderungen

1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Pays bei nicht fristgemäßer Rückzahlung des Kaufpreises und/ oder Zahlung der Transaktionsgebühr, zusätzlich zu den offenen Hauptforderungen einen Verzugsschaden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 geltend macht.

2. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist Pays berechtigt, pauschale Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von 4,00 EUR bis 8,00 EUR pro Mahnung zu erheben. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Pays Änderungen seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Pays ist berechtigt, dem Kunden die für eine Adressermittlung anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

4. Auf alle nach dem Fälligkeitsdatum offenen Beträge erhebt Pays bis zur Tilgung einen festen Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins. Pays kann die offene Forderung selbst geltend machen oder einen Rechtsanwalt/ ein Inkassoinstitut damit beauftragen. Pays bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Für den Fall des Abschlusses eines Stundungsvertrages bzgl. fälliger Kaufpreisforderungen, ist Pays berechtigt, eine fallabhängige Bearbeitungsgebühr zu erheben.

VI. Lastschriftverfahren

1. Der Kunde ermächtigt Pays, alle im Rahmen der Geschäftsverbindung fälligen Beträge aus Kaufvertrag und der Transaktionsgebühr sowie für die Inanspruchnahme entgeltpflichtiger Dienstleistungen im Lastschriftverfahren von dem von ihm benannten Girokonto einzuziehen.

2. Der Lastschrifteinzug für den Kaufpreis, zzgl. der Transaktionsgebühr sowie für die Inanspruchnahme entgeltpflichtiger Dienstleistungen erfolgt in der Regel innerhalb von 31 Tagen, nach Hinterlegung des Codes im Kundenbereich.

3. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge von Pays eingezogen werden können.

4. Soweit Lastschriften zurückgebucht werden müssen, weil das Girokonto des Kunden keine oder keine ausreichende Deckung aufweist, oder weil der Kunde die Lastschrift ohne Rechtsgrund widerruft, ist Pays berechtigt, eine pauschale Rückbelastungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR zu erheben. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

VII. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die Schufa

Mit der nachfolgenden SCHUFA-Klausel willigt der Nutzer ein, dass PAYS über die KREDU GmbH oder Vexcash AG und die eventuell mit der Bearbeitung der Darlehensanfrage befassten Partnerbanken eine Abfrage bei der SCHUFA vornehmen dürfen.

Ich willige ein, dass KREDU GmbH, Vexcash AG und die Partnerbanken (nachstehend auch „Kreditinstitut“ genannt) der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt.

Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und: die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mir rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oderdas der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

Darüber hinaus wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich das Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFADatenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln.

VIII. Haftung

1. Pays haftet nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Pays im Rahmen der Pays obliegenden Tätigkeiten und Pflichten aus der Geschäftsverbindung zum Kunden zurückzuführen sind. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die der Anbieter bereits bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind die in unter Punkt 2 genannten Leistungspflichten. Unberührt bleibt ferner die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Die Haftung von Pays ist im Falle von leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der ihm obliegenden Tätigkeiten und Pflichten, die auf eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten zurückzuführen sind, der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Ein Mitverschulden von Pays gemäß § 254 BGB bleibt hiervon unberührt.

3. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters

IX. Widerrufsrecht

———————————– Widerrufsbelehrung ——————————————-

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

KREDU GmbH
Bundesallee 220
D-10719 Berlin

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis:
Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Beim Verkauf von digitaler Ware gilt eine außerordentliche Regelung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn beide Seiten des Kaufvertrags vollständig erfüllt worden sind. Die Erfüllung seitens des Kunden ist mit Leisten der Zahlung und die Erfüllung seitens des Händlers mit Lieferung der Ware gegeben. Die oben genannte Frist zum Rücktritt vom Kauf ist somit nur so lange gültig, wie die Ware noch nicht geliefert ist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist selbst veranlasst. Davon ist bei Inanspruchnahme des Karten- und/oder Wertguthabens durch den Kunden auszugehen.

——————————Ende der Widerrufsbelehrung—————————————

X. Schlussbestimmungen

1. Pays ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt sowohl für mündliche als auch für schriftliche Individualabreden unberührt.

3. Die vertraglichen Bestimmungen zwischen den Vertragspartnern unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und sonstiger durch internationale Übereinkommen in Deutschland anwendbarer Regelungen. Zuständig sind die deutschen Gerichte entsprechend der Zivilprozessordnung. Davon abweichend ist Gerichtsstand Berlin, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien bei Vertragsabschluss möglichst nahe kommt.